Kollektiver Verbraucherschutz nach dem Kleinanlegerschutzgesetz: Neue Aufgaben für Exekutivdirektorin der Bafin
Nach dem Kleinanlegerschutzgesetz muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auch für sogenannten kollektiven Verbraucherschutz sorgen. Nun gibt die Finanzaufsicht die ersten Informationen heraus, wie sie das bewerkstelligen will.
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