Honorarberatung: Bilanz nach einem Jahr
Seit 2014 wird die Honorarberatung in Deutschland gesetzlich geregelt. Seitdem darf man sich Honorarberater nur dann nennen, wenn man drei wesentliche Kriterien erfüllt. Erstens darf der Berater nicht auf einen bestimmten Anbieter von Finanzinstrumenten beschränkt sein, sondern muss eine hinreichende Unabhängigkeit gewährleisten. Zweitens muss ein Honorarberater ausschließlich von seinen Kunden vergütet werden. Provisionen anzunehmen ist ihm verboten, es sei denn, dass er sie umgehend an seine Kunden weiterleitet. Schließlich muss er sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Das haben aber bislang relative wenige getan. Gerade einmal 17 Honorarberater sind derzeit registriert.
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