Der Anlegerschutz durch das KAGB geht nicht weit genug
Die Attraktivität, insbesondere für private Kapitalanleger, hat sich zudem durch die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) Mitte 2013 weiter erhöht. Seitdem gehören Beteiligungsmodelle, nun geschlossene Publikums-AIF genannt, nicht mehr dem grauen Kapitalmarkt an, sondern erfüllen ähnlich hohe regulatorische Anforderungen wie Aktienfonds oder offene Immobilienfonds.
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