Na dann, gute Nacht! Fehlarbeitszeiten von rund 1.600 Stunden als Kündigungsgrund? Offenbar nicht bei Beamten. Das befanden zumindest Richter des Bundesverwaltungsgerichts, die die Urteile der Vorinstanzen aufhoben.
Viele Inhaber von Maklerfirmen haben es bereits verstanden. Wachstum mit wiederkehrenden Einnahmen ist nicht nur aus dem vorhandenen Bestand möglich. Durch den Kauf von Kundenbeständen anderer Makler kann man schneller wachsen. Solche Chancen zum an…
Beim Prämienvolumen schaffte die Branche auf Sechsjahressicht ein kräftiges Plus. Doch einige der 25 größten Marktteilnehmer legten nur deutlich unterdurchschnittlich zu – und bei einem Akteur sanken die Einnahmen sogar. mehr ...
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