Hakim Gashi: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Hakim Gashi, Buchloe, mit Bescheid vom 27. Februar 2015 aufgegeben, das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
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