Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Wölbern muss Anlegerin entschädigen
Eine Anlegerin nahm 2008 ein Darlehen beim Bankhaus Wölbern auf, um geschlossene Fonds der mittlerweile insolventen Wölbern Invest zu kaufen. Da die Widerrufsbelehrung der Verträge fehlerhaft war, muss das Bankhaus die Anlegerin nun entschädigen. Das entschied das Landgericht Hamburg.
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