Pro Ventus GmbH: Aufsichtsamt untersagt Silbergeschäft
Die Pro Ventus GmbH aus Großostheim muss ihre dubiosen Anlagegeschäfte mit Silbermünzen rückabwickeln. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verfügt (nicht rechtskräftig). Bei dem Versprechen, die Münzen später zu einem festen Preis zurückzukaufen, handele es sich um ein unerlaubtes Einlagengeschäft.
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