DIHK zur 34f-Erlaubniserweiterung:: Einmal Alter Hase, immer Alter Hase gilt nicht
In der Vertriebsbranche ist man vielerorts der Ansicht, ein einmal anerkannter Alte-Hasen-Status könne wie ein Führerschein zeitlich unbegrenzt auch für spätere Erlaubniserweiterungen genutzt werden. Die Industrie- und Handelskammern sind anderer Meinung. Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht, erläutert die Rechtsinterpretation des DIHK.
Weiterlesen auf: Das Investment Fonds & Friends Verlagsgesellschaft mbH