"Das Risiko liegt ausschließlich beim Vermittler": Warum es sich nicht lohnt, das Kleinanlegerschutzgesetz zu umgehen
Nach dem Kleinanlegerschutzgesetz fallen Nachrangdarlehen, Genussrechten und ähnliche Anlagen mittlerweile unter die Erlaubnispflicht nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung. Doch ein paar findige Produktanbieter versuchen, das neue Gesetz zu umgehen. Welche Konstruktionen sie dafür nutzen und warum Vermittler sich auf keinen Fall darauf einlassen sollten, erklären die Vorstände zweier Vermittler-Verbände
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