Pro Ventus muss Einlagengeschäft abwickeln
Die deutsche Finanzaufsicht hat der Pro Ventus GmbH aus Großostheim die Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet. Was deren Silbermünzen-Anleger jetzt beachten müssen, erklärt Rechtsanwalt Jens Reichow.
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