Kapitalverwaltungsgesellschaften: Erlaubt versus registriert – was Verbraucher über die Unterschiede wissen sollten
Am 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten, das die EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund Managers Directive – AIFMD) umgesetzt hat. Seitdem gibt es nicht mehr nur Kapitalverwaltungsgesellschaften, die über eine Erlaubnis der BaFin verfügen, sondern auch solche, die lediglich von ihr registriert wurden.
Weiterlesen auf: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)