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Hager Finanz Service Finanz- und Versicherungsmakler e. K.: BaFin gibt Abwicklung des Einlagengeschäfts auf und untersagt weitere Annahme unbedingt rückzahlbarer Publikumsgelder

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Unternehmen Hager Finanz Service Finanz- und Versicherungsmakler e. K., Inhaber Franz Hager, 91320 Ebermannstadt, mit Bescheid vom 20. März 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung aller mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen angenommenen Publikumsgelder unverzüglich abzuwickeln. Darüber hinaus hat sie dem Unternehmen untersagt, weitere Publikumsgelder mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen anzunehmen.

Weiterlesen auf: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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