34f-Berater: "Die Prüfanforderungen sind zu umfangreich"
Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f GewO müssen jährlich einen vom Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erstellten Prüfbericht bei ihrer zuständigen Behörde einreichen. Daniel Ziska, Steuerberater und steuerpolitischer Berater beim AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen, über Umsetzung und Probleme in der Praxis.
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