BaFin gibt der EquiCon Investment GmbH die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts und des Kreditgeschäfts auf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der EquiCon Investment GmbH, Dresden, mit Bescheid vom 1. April 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
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