BaFin ändert Verwaltungspraxis zu Kreditfonds
Die BaFin hat am 12. Mai 2015 Kreditfonds für zulässig erklärt. Damit wird die Vergabe von Darlehen für Rechnung von solchen AIF (Alternative Investment Funds) möglich, für die das KAGB keine oder nahezu keine Produktvorgaben vorsieht.
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