Na dann, gute Nacht! Fehlarbeitszeiten von rund 1.600 Stunden als Kündigungsgrund? Offenbar nicht bei Beamten. Das befanden zumindest Richter des Bundesverwaltungsgerichts, die die Urteile der Vorinstanzen aufhoben.
Private Altersvorsorge – sei es mit Immobilien oder Aktien-(Fonds) – ist ein Marathonlauf. Permanente und willkürliche Änderungen der Rahmenbedingungen sind hierfür Gift. Diese – in politischen Sonntagsreden oft beschworenen – Grundkenntnisse der Fi…
Eine Assekurata-Studie suggeriert, dass Pflege-Zusatzpolicen bezahlbar sind und präferiert das Pflegetagegeld. Die ermittelten Preisspannen sind jedoch nur die halbe Wahrheit, denn die Beiträge können zu Überforderung führen. Ist Sparen für die allg…
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Franke und Bornberg vergibt beim Rating für Wohngebäudetarife nur an jeden siebten Tarif die …
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