Mona Moraht zur Bafin-Kontrolle der 34f-Berater: "Eine Zuständigkeitsregelung auf Bundesebene in der Gewerbeordnung wäre wünschenswert gewesen"
Wie beurteilen Branchenexperten die Vorschläge, die Anlagevermittler unter die Aufsicht der Bafin zu stellen? Mona Moraht, Leiterin des Referats Gewerberecht beim DIHK, verweist darauf, dass die vorangegangene gewerberechtliche Regulierung des Versicherungsvermittlers sich bewährt hat. Die gleichen Strukturen gelten auch für die Vermittler von Finanzanlagen.
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