Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig

Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig

Für Anlageprodukte wie Festgeldkonten und Sparbücher gibt es aktuell kaum noch Zinsen. Erste Banken erheben sogar bereits negative Einlagezinsen auf hohe Guthaben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig. Zwar können bei Neuverträgen negative Zinsen explizit vereinbart werden, Begriffe wie der des Sparkontos wären dann aber irreführend. Seit September 2014 liegt der Einlagesatz der Europäischen Zentralbank (EZB) bei minus 0,2 Prozent. Banken entstehen also Kosten, wenn sie über Nacht Geld bei der EZB halten. Als erste deutsche Bank erhebt die Deutsche Skatbank negative Einlagezinsen auch für Privatkunden. Ab einer Gesamteinlage von 3 Millionen Euro auf einem Giro- und Tagesgeldkonto gilt ein Zinssatz von minus 0,25 Prozent. Andere Banken schließen einen solchen Schritt bislang aus. Sparkonto mit Negativzinsen irreführend Für Verbraucher sind negative Zinsen damit zwar weiterhin eine Ausnahme. Vor dem Hintergrund der negativen EZB-Zinsen stellt sich aber die Frage, ob in Zukunft weitere Banken Negativzinsen erheben werden. Aus Sicht des vzbv wäre das jedoch nicht zulässig. Dazu Klaus Müller, Vorstand des vzbv: „Innerhalb bestehender Verträge sind Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig. Banken können allenfalls bei neuen Verträgen negative Zinsen vereinbaren. Dann aber noch von einem Sparkonto zu sprechen, wäre nicht nur widersinnig sondern auch klar irreführend.“ Banken und Sparkassen, die Negativzinsen erheben, dürften dann auch nicht mehr wie bisher mit der vollen Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung werben. Wahrscheinlicher als ein Negativzins seien daher am Ende neue Gebühren. „Weitergabe“ negativer EZB-Zinsen ökonomisch unsinnig Die „Weitergabe“ negativer Notenbankzinsen  an Privatkunden ist aus Sicht des vzbv zwar bei Neuverträgen rechtlich durchaus zulässig, allerdings ökonomisch ungerechtfertigt. „Negative EZB-Zinsen an Verbraucher weiterzugeben ist aus ökonomischer Sicht völlig unsinnig. Banken sind vom Einlagezins der Europäischen Zentralbank nur indirekt betroffen. Wie stark, darüber entscheidet ihr Geschäftsmodell. Mit Konsumenten- und Unternehmenskrediten lässt sich durchaus auch weiterhin Geld verdienen“, so Müller. Sollten Banken Negativzinsen an Verbraucherinnen und Verbraucher in unzulässiger Weise weitergeben, behalten sich der vzbv und die Verbraucherzentralen juristische Schritte vor. Einlagen von Verbraucher Verbraucher verfügen über knapp 1,8 Billionen Euro an Bankeinlagen. Gut die Hälfte davon entfällt allein auf Giro-und Tagesgeldkonten. Rechtlich gesehen sind für Einlagen die Regeln des Darlehensvertrags anzuwenden. Kern des Darlehensvertrags ist eine gegenseitige Verpflichtung der Vertragspartner. Verbraucher überlassen ihrer Bank Geld und erhalten dafür einen Zins. Eine einseitige Umkehrung dieser Verpflichtungen (Verbraucher überlassen ihrer Bank Geld und zahlen einen Zins) ist aus Sicht des vzbv unzulässig.

Weiterlesen auf: vzbv
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
07.11.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
11.11.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
17.11.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE im Arbeitsrecht
18.11.2025

Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist, Leitender Angestellter, Arbeitnehmer, tariflich Beschäftigter, Beschäftigter als Betriebsrat, Teilzeit-Beschäftigter, befristet Beschäftigter, …

Neueste Pressemeldungen

EDV / Technik
FondsKonzept AG schaltet digitale Vergleichsplattform comparit frei
04.11.2025

Die FondsKonzept AG setzt für ihre administrierten Versicherungsmaklerinnen und -makler einen weiteren Meilenstein in …

Versicherungen
Vorstand und Aufsichtsrat der NÜRNBERGER empfehlen Annahme des öffentlichen Erwerbsangebots der VIENNA INSURANCE GROUP
04.11.2025

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG („NÜRNBERGER“) haben heute eine gemeinsame begründete …

Sonstiges
Laden an der Autobahn: Vielfach schlechte Bedingungen
04.11.2025

ADAC untersucht 50 Rastanlagen und Autohöfe / Zu wenig Schnelllader, viele defekt, mangelnder Komfort