Paragrafe 34 f und 34 h GewO: Provisionsberatung schließt Honorare nicht aus
Provisionsberater dürfen Geld von Produktgebern nehmen, dafür aber keine Entlohnung vom Kunden verlangen, bei Honorarberatern verhält es sich umgekehrt; beides geht nicht. Das war die bislang gängige Rechtsauffassung. Warum auch ein Mischmodell funktionieren könnte, erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth.
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