Infinus: Genussscheine von Fubus sind keine Nachranganleihen
Hoffnung für Genussschein-Besitzer nach Fubus-Pleite: Der Insolvenzverwalter hat die Rechte der Genussrechtsgläubiger gestärkt. Sie werden genauso behandelt wie Inhaber von Orderschuldverschreibungen. Letztere müssen sich ihren Anteil an der Insolvenzmasse jetzt also mit noch mehr Gläubigern teilen.
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