BaFin ordnet gegenüber der Halebridge Asset Management GmbH die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Halebridge Asset Management GmbH, Nürnberg, mit Bescheid vom 8. April 2014 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.
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