BaFin ordnet gegenüber der IFMC-Group GmbH die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der IFMC-Group GmbH, Karlsruhe, mit Bescheid vom 14. November 2013 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.
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