Ab Neujahr drohen Berufsverbot und hohe Kosten
Am 31. Dezember 2014 endet die Übergangsfrist für Finanzanlagenvermittler. Ohne Sachkundenachweis dürfen keine offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen (auch Genossenschaftsanteile) mehr vermittelt werden. Wer erst 2015 die Erlaubnis (nach Paragraf 34f Gewerbeordnung) beantragt, muss mehr Zeit und Geld investieren.
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