Viel Bürokratie vor erster Honorar-Beratung
Honorarberater für Finanzanlagen benötigen eine neue Bestätigung ihres Versicherers, wenn sie ihre bisherige 34f-Erlaubnis umtauschen wollen. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den Voraussetzungen im „vereinfachten Verfahren“.
Weiterlesen auf: procontra-online.de