Vermögenswirksame Leistungen auf einen Blick
Das Bundesfinanzministerium hat die Anwendungsregeln für das fünfte Vermögensbildungsgesetz aktualisiert. Steuer– und sozialabgabenfreie vermögenswirksame Leistungen können auch die Lebenspartner des förderberechtigten Arbeitnehmers erhalten.
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