Rechnungszins bei genehmigungspflichtigen neuen Tarifen von Pensions- und Sterbekassen
Angesichts der weiterhin niedrigen Erträge an den Kapitalmärkten genehmigt die BaFin ab sofort bei Pensions- und Sterbekassen grundsätzlich keine neuen Tarife mehr, bei denen der Rechnungszins über 1,25 % hinausgeht. Sie hat dazu am 6. August 2014 eine Auslegungsentscheidung veröffentlicht.
Weiterlesen auf: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht