Provisionen bei der Honorarberatung sollen die Ausnahme sein
Honorarberatung: Wer als Honorarberater zugelassen ist und mit seiner Unabhängigkeit wirbt, müsse grundsätzlich frei von Provisionsinteressen sein. Ausnahmen dürften keine Fehlanreize setzen. „Wir werden die Entwicklung der Honorarberatung in der Praxis daher sorgfältig beobachten, um gegebenenfalls gesetzlich gegenzusteuern", kündigt der Bayerische Verbraucherschutzminister Marcel Huber an. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de