BaFin gibt Herrn Renee Grosser die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Renee Grosser, München, mit Bescheid vom 23. Juli 2014 aufgegeben, das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
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