Neue Regeln für die Honorar-Anlageberatung
Ab 1. August gelten neue gesetzliche Vorschriften für die Honorar–Anlageberatung. Der Begriff des Honorar–Anlageberaters wird – zusätzlich zur herkömmlichen Anlageberatung – in das Wertpapierhandelsgesetz eingefügt. Die BaFin erläutert das Wesentliche.
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