Honorar-Anlageberatung: Neue Regeln ab August in Kraft
Ab dem 1. August 2014 gelten für die Honorar-Anlageberatung neue gesetzliche Vorschriften. Bisher war die Dienstleistung Honorar-Anlageberatung nicht gesondert reguliert. Das Honoraranlageberatungsgesetz fügt den Begriff nun – zusätzlich zur herkömmlichen Anlageberatung – in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ein.
Weiterlesen auf: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht