BaFin gibt der IG-cas, vertreten durch Herrn Daniel Walochni, die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Daniel Walochni mit Bescheid vom 18. Juni 2014 das Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und ihm aufgegeben, die ohne Erlaubnis betriebenen Geschäfte durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
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