Fortdauer der Untersuchungshaft für die fünf inhaftierten Infinus-Manager
Der 2. Strafsenat des OLG Dresden hat im Rahmen der nach 6-monatiger Untersuchungshaft von Amts wegen durchzuführenden Haftprüfung die Fortdauer der Untersuchungshaft für die fünf inhaftierten Infinus-Manager angeordnet.
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