BaFin gibt Herrn Martin Grman die Abwicklung des Einlagengeschäfts und der Anlageverwaltung auf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Martin Grman, München, mit Bescheid vom 16. Mai 2014 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Publikumsgelder unverzüglich abzuwickeln. Darüber hinaus hat die BaFin die Abwicklung der von Herrn Grman ohne Erlaubnis betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.
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