§34f GewO - Deadline für Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenvermittler ist der 29.10.2014
§34f GewO - Für Finanzanlagenvermittler, die noch die erforderliche Sachkunde nach §34f GewO nachweisen müssen, drängt die Zeit. Denn nicht der 31.12.2014 ist der entscheidende Termin für Nachzügler, sondern bereits der 29.10.2014. Spätestens dann müssen sich die Prüflinge für die letzten Sachkundeprüfungen am 26./27. November angemeldet haben. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de