16. 04. 2014 - „Sie sind …

Anzeige
Kundenzeitung

16. 04. 2014 - „Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann“

(ac) Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften über sogenannte Basisinformationsblätter für Anlageprodukte verabschiedet. Die neuen Regeln fordern klare, vergleichbare und vollständige Informationen über Anlageprodukte in Form von einem dreiseitigen DIN-A4-Dokument.Nach den neuen Vorschriften muss allen nicht-professionellen Anlegern das dreiseitige Informationsblatt ausgehändigt werden, bevor sie einen Vertrag unterschreiben, um sie dabei zu unterstützen, sogenannte PRIIPs (Packaged Retail and Insurance based Investment Products) zu verstehen und vergleichen zu können, die Gesamtkosten ihrer Investition abzuschätzen und ihr Risiko-/Renditeprofil zu kennen.Besonderer Clou: Die EU-Abgeordneten betonten in ihrer Sitzung, dass die betreffenden Anlageprodukte „nicht einfach“ und für Kleinanleger möglicherweise schwer zu verstehen sind. Deshalb soll das Basisinformationsblatt gegebenenfalls einen entsprechenden Warnhinweis enthalten, der so lautet: „Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann“.Haftung für VerlusteBasisinformationsblätter dürfen nicht irreführend sein. Wenn ein Kleinanleger nachweisen kann, dass ein Schaden durch Informationen in einem Basisinformationsblatt verursacht wurde oder dass die Informationen unzutreffend oder unvereinbar mit verbindlichen Vertragsdokumenten waren, kommt eine Haftung des Herstellers des Anlageprodukts nach nationalem Recht infrage.Anlageprodukte abgedecktDie neuen Vorschriften gelten für Anlageprodukte für Kleinanleger – allerdings weder für Lebensversicherungsverträge, deren vertragliche Leistungen nur im Todesfall oder bei Arbeitsunfähigkeit zahlbar sind, noch für Einlagen, die keine strukturierten Einlagen darstellen, und Wertpapiere. Offiziell anerkannte Altersvorsorgesysteme, Altersvorsorgeprodukte, die nach innerstaatlichem Recht als Produkte anerkannt sind, deren Zweck in erster Linie darin besteht, dem Kleinanleger im Ruhestand ein Einkommen zu gewähren, und individuelle Altersvorsorgeprodukte, für die ein finanzieller Beitrag des Arbeitgebers vorgeschrieben ist, sind ebenfalls vom Geltungsbereich der Rechtsvorschrift ausgenommen.

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
InterRisk - DKM

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
15.10.2024

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Messe / Kongress / Forum
DKM 2024
29.10.2024

Die Leitmesse der Finanz- und Versicherungsbranche startet 29.10.2024 mit dem vollen Programm und endet …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
12.11.2024

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
18.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
PKV-Bilanzrating: Unternehmensfitness ein wichtiger Gradmesser
09.10.2024

Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte auch die Substanz des Unternehmens im …

Versicherungen
Christopher Krahforst übernimmt die Leitung des Schadenressorts der Ecclesia Gruppe
09.10.2024

Christopher Krahforst wird zum 1. Januar 2025 die Leitung des Scha-denressorts der Ecclesia Gruppe …

Versicherungen
In allen Dimensionen nachhaltig: die Bayerische legt die Basisrente neu auf
08.10.2024

Ein weiteres starkes nachhaltiges Zeichen gegen Altersarmut: Mit der neuen Basisrente Blue Invest hat …