Neues BaFin-Merkblatt: Personenhandelsgesellschaften betreiben grundsätzlich kein Bankeinlagengeschäft
Personenhandelsgesellschaften betreiben grundsätzlich kein erlaubnispflichtiges Bankeinlagengeschäft, wenn sie Darlehen von ihren Gesellschaftern entgegennehmen. Dasselbe gilt, wenn die Gesellschafter Verrechnungskonten unterhalten oder Gewinne bei ihrer Gesellschaft stehen lassen. Dies habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem aktuellen Merkblatt «Hinweise zum Einlagengeschäft» vom 11.03.2014 klargestellt, teilt das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit. Damit werde eine monatelange Unsicherheit für Personengesellschaften und ihre Berater beendet, so das IDW. Weiterlesen
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