BaFin gibt der Confiserie Burg Lauenstein GmbH die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Confiserie Burg Lauenstein GmbH, Ludwigsstadt, mit Bescheid vom 16. Januar 2014 das Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und ihr aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
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