Keine einstweilige Verfügung: Verbraucherschützer verlieren gegen Prokon
Das Landgericht Itzehoe stellt sich auf die Seite des angeschlagenen Windparkbetreibers Prokon: Sein eindringliches Bitten darum, dass die Genussrechte-Inhaber ihm treu bleiben, sei rechtlich in Ordnung gewesen.
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