Hahn Rechtsanwälte: M.M. Warburg zahlt Schadensersatz bei Schiffsfonds
Das Bankhaus M.M. Warburg wurde vom Landgericht Hamburg zu Schadensersatz im Falle des Schiffsfonds MT „Margara“ verurteilt. 44.500 Euro muss das Bankhaus dem Kläger zahlen, weil es Rückvergütungen verschwiegen hatte.
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