Genussrechte von Prokon: Fragwürdige Änderung bei Zinszahlungen
Der umstrittene Windkraftspezialist Prokon zahlt den Anlegern seiner Genussrechte Zinsen nur noch aus, wenn sie dies ausdrücklich wünschen. Noch im Dezember 2013 hatte er angekündigt, die Zinsen wie üblich auszuzahlen. Anleger, die ihre Papiere gekündigt haben und ihre Einlage zurückerhalten wollen, bittet er, das Geld in Raten zurückzahlen zu dürfen. Prokon warnt vor der Gefahr, nicht alle Auszahlungen fristgerecht zu leisten, wenn weitere Anleger ihre Genussrechte kündigen.
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