09. 01. 2014 - Provisionsdiskussion in …

09. 01. 2014 - Provisionsdiskussion in Brüssel – „Die Gefechtslage ist unübersichtlich“

(ac) Ende 2013, noch kurz vor Weihnachten, wurde darüber spekuliert, dass ein Provisionsverbot für Finanzberater hinter verschlossenen Türen bereits beschlossen sei. Das ist nicht der Fall. Entwarnung gibt es allerdings auch nicht. Wie steht es also um die Verhandlungen zur MiFiD und zur zweiten EU-Vermittlerrichtlinie (IMD 2)? Nachgefragt bei Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des VDVM e.V.AssCompact: Herr Dr. Jenssen, vor Weihnachten wurde berichtet, dass auf europäischer Ebene ein Provisionsverbot für unabhängige Finanzberater beschlossene Sache sei. Dann wurde wieder dementiert. Was ist nun der aktuelle Stand?Dr. Hans-Georg Jenssen: Die Gefechtslage in Brüssel ist in der Tat unübersichtlich. Sicher ist nur, dass die Verhandlungen im sogenannten Trilog zur MiFiD II kurz vor Weihnachten ohne gemeinsames Ergebnis geblieben sind. Ob und inwieweit sich die einzelnen Parteien im Trilog bereits auf das System des sogenannten Independent Advice nur gegen Honorar geeinigt haben oder nicht, ist danach ebenfalls offen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Rahmen der Fortsetzung der Verhandlungen selbst bereits erledigte Punkte erneut aufgemacht werden, um Kompromisse bei anderen Aspekten zu fördern. Insofern ist das nächste Trilog Meeting zur MiFID II am 14.01.2014 von besonderer Bedeutung.AC: Was bedeutet das alles für die EU-Vermittlerrichtlinie (IMD 2) und die deutschen Versicherungsmakler?HGJ: Soweit es die IMD II betrifft, hat hier der richtige Trilog ja überhaupt noch nicht begonnen. Vielmehr fehlt immer noch das abschließende Votum des ECON-Ausschusses (Wirtschaftsausschuss) des Europaparlaments zur IMD 2. Damit steht auch nicht fest, ob und inwieweit Regelungen aus dem MiFID II-Bereich und hier insbesondere der Independent Advice-Ansatz auf die IMD 2 übertragen werden oder nicht. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Frage, welche Produkte wie zu behandeln sind, gerade im Lebensversicherungsbereich nach wie vor offen ist. So sprach man vor einiger Zeit noch von den sogenannten PRIPs-Produkten, zu denen wohl nur die fondsgebundene Lebensversicherung gezählt hätte. Es deutet sich an, dass diese Sichtweise überwunden wird und alle Produkte, in denen ein Sparanteil enthalten ist und die nicht aufgrund eines gesetzlichen Zwanges im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen werden, einheitlichen Regeln unterfallen sollen. Offen ist aber, ob für diese Produkte der Independent Advice-Ansatz überhaupt richtig wäre. Insofern befinden wir uns in einer „in between Situation“, das heißt, alle Beteiligten wissen, dass es Änderungen geben wird, der genaue Umfang hat sich aber noch nicht herauskristallisiert.AC: Wo sehen Sie nach aktuellen Entwicklungen weitere Knackpunkte?HGJ: Die gegenwärtige Diskussion um die IMD 2 zeigt, dass die Frage, welche Transparenz insbesondre bei der Offenlegung der Vergütung notwendig ist, auch und gerade von den Europaparlamentariern unterschiedlich beantwortet wird. Gerade für den Kompositbereich spielt es jedoch eine erhebliche Rolle, ob die Vergütung des Vermittlers überhaupt, nur auf Nachfrage oder immer ungefragt offenzulegen ist. Eine einheitliche Linie ist m. E. auch bei der sogenannten tying and bundling (verknüpfte Versicherungen und Versicherungsprodukte) so ohne weiteres nicht erkennbar. Auch die Frage, ob die Standards der Berufsausübung in der IMD 2 zu regeln sind oder hier nicht den einzelnen Mitgliedsstaaten eine größere Freiheit gelassen wird, ist noch nicht beantwortet. Schließlich dürfte wohl auch noch im Europaparlament die Frage der Ausgestaltung einer Weiterbildungsverpflichtung bzw. -obliegenheit zu den offenen Punkten zählen. Insoweit bleibt es spannend auch am Anfang des neuen Jahres.AC: Wann wird es konkret mit den Richtlinien und einer möglichen Umsetzung in Deutschland?HGJ: Im Hinblick auf MiFID II dürfte sicherlich in 2014 mit einem Ergebnis auf EU-Ebene zu rechnen sein. Der deutsche Gesetzgeber hätte dann wohl wiederum zwei Jahre Zeit, eine solche Richtlinie umzusetzen, wobei festzuhalten ist, dass einzelne Teile der geplanten MiFID-Richtlinie ja bereits in Deutschland geregelt wurden.Das Schicksal der IMD 2 hängt davon ab, wann das europäische Parlament einen einheitlichen Standpunkt eingenommen hat und ob und wie sich dann die drei Beteiligten (Kommission, Europaparlament und Ministerrat) im Detail in der Sache einigen. Da es in einer Vielzahl von Staaten Vorbehalte gegen eine zu sehr ins Detail gehende Regelung auf europäischer Ebene im Rahmen der IMD 2 gibt, wäre sogar denkbar, dass man den Entwurf der bisherigen IMD 2 noch einmal ausdünnt oder Regelungsteile aus dem MiFID-Bereich, die man für übernehmenswert erachtet, als singulären Block im Versicherungsbereich umsetzt, um insbesondere bei den sogenannten Conflict of Interest-Themen zu einer einheitlichen Handhabung zu gelangen. Die Frage des Trilogs zur IMD 2 hängt im Übrigen davon ab, ob noch vor dem Mai 2014, dem Monat, in dem ein neues Europaparlament gewählt wird, das Europaparlament eine einheitliche Auffassung beschließt, die dann die Ausgangsbasis für die Verhandlungen im Trilog sind. Realistischer Weise ist mit einer Umsetzung einer IMD 2 deshalb wohl nicht vor 2017 zu rechnen. Dies bedeutet aber natürlich nicht, dass der deutsche Gesetzgeber daran gehindert wäre, bereits im Vorgriff auf bestimmte Regelungen in der MiFID II oder IMD 2-Richtlinie das deutsche Recht schon einmal anzupassen. Insoweit geht die Suche nach einer tragfähigen Lösung im Versicherungsbereich in 2014 unverändert weiter.

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