WpHG-Bußgeldleitlinien
In der Wertpapieraufsicht ahndet die BaFin Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen – etwa zur Ad-hoc-Publizität, zu den Stimmrechten und zur Bilanzkontrolle – mit Geldbußen. Wie bereits in der April-Ausgabe des BaFinJournals angekündigt, hat sie die Grundsätze, nach denen sie die Geldbußen zumisst, nun in WpHG-Bußgeldleitlinien niedergelegt.
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