Kauf gebrauchter Lebensversicherungen
Die BaFin schreitet seit 2010 gegen so genannte Aufkäufer gebrauchter Lebensversicherungen und anderer kapitalgebundener Vermögensanlagen wie zum Beispiel Rentenversicherungen und Bausparverträgen ein, wenn deren Geschäftsmodell den Tatbestand des Einlagengeschäfts erfüllt.
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