Finanzanlagenvermittlung | Anerkannte Berufsqualifikationen für Sachkundenachweis
Eine Leserin hat die Redaktion darauf aufmerksam gemacht, dass in der Januar-Ausgabe 2012 (auf Seite 6) des „WVV“ fälschlicherweise steht, dass neben anderen Berufsqualifikationen ein Abschlusszeugnis als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Versicherung“ eine anerkannte Berufsqualifikation für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34f GewO sei.
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