Riester-Rente: Änderungen ab 2014
Bei der Eigenheimrente ( Wohn-Riester ) wird es ab 1.1.2014 in der Ansparphase jederzeit möglich sein, Kapital zu entnehmen, um eine bestehende Finanzierung von Anschaffungskosten oder Herstellungskosten einer selbst genutzten Immobilie ganz oder teilweise abzulösen.
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