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04. 10. 2013 - Deutscher Fondsverband öffnet sich für ausländische und geschlossene Fondsanbieter

(ac) Ausländische Fondsgesellschaften und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) sind ab sofort beim Bundesverband Investment und Asset Management e.V. willkommen. Es sei wichtig, alle relevanten Anbietergruppen bei der Erarbeitung von Branchenpositionen einzubeziehen, heißt es vonseiten des BVI.Um Vollmitglied werden zu können, müssen ausländische Anbieter entweder deutsche Fonds verwalten, Fonds über eine deutsche Zweigniederlassung vertreiben oder zu einem deutschen Konzern gehören. Darüber hinaus können auch deutsche Vertriebsgesellschaften von ausländischen Anbietern Vollmitglied werden. Der Sitz des Anbieters verliere im Zuge des europäischen Binnenmarktes an Bedeutung, so der BVI. Denn die Gesellschaften können europaweit harmonisierte Fonds (OGAW) und nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) auch bestimmte alternative Investmentfonds (AIF) grenzüberschreitend verwalten. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Luxemburger Gesellschaft Fonds in Deutschland auflegt und verwaltet.Offene und geschlossene Fonds in einem GesetzDass sich der BVI für KVGs, die geschlossene Fonds verwalten, öffnet, liegt am neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Durch das KAGB können BVI-Mitglieder, die bislang ausschließlich offene Investmentfonds verwaltet haben, künftig sowohl offene als auch geschlossene Fonds verwalten. Fast alle BVIMitglieder werden neben ihrer Lizenz als OGAW-KVG auch eine Lizenz zur Verwaltung von AIF beantragen. Denn sie verwalten bereits die ebenfalls als AIF geltenden offenen Immobilienfonds und Spezialfonds.Die Interessen der Emissionshäuser geschlossener Fonds vertritt auch der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V., vormals VGF, Verband geschlossener Fonds.

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