BaFin ordnet gegenüber der Sinus Capital AG die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sinus Capital AG, Nürnberg, mit Bescheid vom 25. Juli 2013 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.
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