Frage und Antwort: Pleiteschutz für Großanleger
Norbert W., Bad Liebenzell: Bei Pleiten von Großbanken sollen nach dem Willen der EU-Finanzminister künftig Guthaben, die über der gesetzlich geschützten Grenze von 100 000 Euro liegen, zur Rettung herangezogen werden. Tritt der Sicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken, der Einlagen in Millionenhöhe schützt, für solche Verluste ein?
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest