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ARAG B2B - KW 46 - KV

26. 08. 2013 - bsi veröffentlicht Musteranlagebedingungen

   (ac) Der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (Sachwerteverband) hat Musteranlagebedingungen für geschlossene Publikums-InvestmentKGs erstellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht. Das mit der BaFin abgestimmte Muster enthält hilfreiche Bearbeitungshinweise für die Erstellung und Abfassung von Anlagebedingungen. Es ist insofern als Orientierungshilfe zu verstehen und nicht verbindlich. Die Musteranlagebedingungen sind von der erstellenden Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) zwingend auf den konkreten alternativen Investmentfonds (AIF) zu individualisieren, entsprechend anzupassen, zu ergänzen oder umzuformulieren. Zu diesem Zweck ist das Muster mit seinen Bausteinen flexibel gehalten.Ziel des Musters ist, das Genehmigungsverfahren für geschlossene Publikums-InvestmentKGs möglichst reibungslos zu gestalten und wenn möglich zu beschleunigen. Ein Baustein für die Darstellung der Kosten in den Anlagebedingungen wird aktuell noch mit der BaFin abgestimmt. Sobald dies abgeschlossen ist, wird der Verband ein entsprechendes Update der Musteranlagebedingungen für geschlossene Publikums-InvestmentKGs veröffentlichen. Hintergrund Wesentliche Dokumente einer geschlossenen Beteiligung waren in der Vergangenheit der Gesellschaftsvertrag, der Treuhandvertrag und der Verkaufsprospekt. Durch das KAGB sind zusätzlich verschiedene neue Dokumente für die heutigen geschlossenen Publikums-InvestmentKGs eingeführt worden. Dazu zählen unter anderem die Anlagebedingungen. Der bsi hat es sich gemeinsam mit seinen Mitgliedern zur Aufgabe gemacht, Muster und Empfehlungen für die neuen Dokumente zu erarbeiten, weil sie einerseits Rechtssicherheit durch Vereinheitlichung bieten und andererseits die Aufsicht erleichtern. Vor diesem Hintergrund setzen die Musteranlagebedingungen gewissermaßen die „Leitplanken“, in denen der Verwalter eines AIF tätig werden darf und in denen Investitionen durch den Verwalter für die Anleger des AIF zulässig sind.W

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