19. 08. 2013 - Guthabenkonto soll Pflicht werden
(ac) Der Bundesrat will Banken verpflichten, allen Bürgern die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Ziel eines Gesetzentwurfs (Bt-Drs.: 17/14363) ist es, sämtlichen Verbrauchern die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Der Bundesrat zitiert diverse Hochrechnungen, nach denen die Zahl der Bürger, denen bislang ein Girokonto versagt ist, auf knapp 600.000 bis fast eine Million geschätzt wird. Bei Guthabenkonten mit bestimmten grundlegenden Funktionen können nur Zahlungsvorgänge abgewickelt werden, die das vorhandene Guthaben nicht übersteigen. Die Regierung lehnt den Vorstoß der Länderkammer mit dem Verweis auf Bestrebungen der Brüsseler Kommission ab, eine entsprechende EU-Richtlinie zu verabschieden. Den Abschluss der Beratungen über diese Initiative solle man abwarten. Nach Auffassung der Regierung ist es „nicht zielführend“, auf nationaler Ebene eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die nach Abschluss der Verhandlungen über die EU-Richtlinie gegebenenfalls tiefgreifend geändert werden müsse. Der Bundesrat wiederum bezeichnet es als „unvertretbar“, eine Einigung auf EU-Ebene abzuwarten, da in der Zwischenzeit die Probleme der Verbraucher ungelöst blieben. Die Regierung ihrerseits rechtfertigt ein Zuwarten auch mit dem Hinweis, dass „jeder Bürger in den meisten Regionen in Deutschland ein Girokonto erhalten kann“: Alle Sparkassen hätten sich im September 2012 auf die Einrichtung eines „Bürgerkontos“ im Sinne eines Guthabenkontos verpflichtet.
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